Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.
Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
1. Muss mein Kind an der Sprachstandserhebung teilnehmen? Ja, die Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist grundsätzlich verpflichtend.
Ausnahmen: ✓ Ihr Kind besucht eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung und Sie haben von dieser eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, dass Ihr Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat.
✓ Ihr Kind besucht eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.
✓ Ihr Kind besucht eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei derSprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.
In einem dieser Fälle leiten Sie die schriftliche Erklärung (Formular) bitte umgehend nach Erhalt im Original an die staatliche Grundschule weiter, von der Sie die vorliegende Information erhalten haben (Sprengelgrundschule, siehe dazu unter Punkt 3). Die Übermittlung einer einfachen Kopie derschriftlichen Erklärung genügt nicht.
✓ Sobald die o. g. Erklärung der zuständigen staatlichen Grundschule vorliegt, nimmt Ihr Kind nicht an der Sprachstandserhebung teil. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter tun.
✓ Weitere Befreiungsmöglichkeiten bestehen nicht. Sollte Ihr Kind zum für die Sprachstandserhebung vorgesehenen Termin erkrankt oder sonst entschuldigt verhindert sein, wird die Grundschule einen neuen Termin vergeben.
2. Warum muss mein Kind an der Sprachstandserhebung teilnehmen? ✓ Sprache ist der Schlüssel für erfolgreiches schulisches Lernen und gesellschaftliche Teilhabe.
✓ Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten daher künftig eine verpflichtende frühzeitige Sprachförderung, um ihnen einen guten Start in das Schulleben zu ermöglichen.
3. Wann und wo findet die Sprachstandserhebung statt? ✓ Über Ort, Datum und Uhrzeit der Sprachstandserhebung informiert Sie die staatliche Grundschule, von der Sie auch die vorliegende Information erhalten haben.
✓ Die Sprachstandserhebung findet zwischen März und April 2025 statt.
✓ Sie erhalten die Einladung hierzu spätestens im Februar 2025.
✓ Zum Termin bringen Sie bitte das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original oder Kopie) zur Vorlage mit.
4. Wer führt die Sprachstandserhebung durch und was beinhaltet sie?
✓ Eine Qualifizierte Beratungslehrkraft (Grundschullehrkraft) oder eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe führt die Sprachstandserhebung mit Ihrem Kind durch. Sie können während der Erhebung anwesend sein.
✓ Die Sprachstandserhebung erfolgt mit dem Bayerischen Screening des individuellen Sprachstands (BaSiS).
✓ BaSiS ist ein kind- und altersgerechtes Verfahren, das wissenschaftsbasiert entwickelt und im Vorfeld erprobt wurde.
5. Wie lange dauert die Sprachstandserhebung mit BaSiS? ✓ Insgesamt dauert die Sprachstandserhebung ca. 30 Minuten (Begrüßung – Durchführung – Verabschiedung).
✓ BaSiS passt sich dem Sprachvermögen Ihres Kindes an, so dass es nicht überfordert wird.
6. Was passiert nach der Sprachstandserhebung? ✓ Die Grundschule teilt Ihnen das Ergebnis der Sprachstandserhebung innerhalb einer Woche nach dem Termin mit.
Sprachstandserhebung vor Schuleintritt
Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für
alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und
deshalb im September 2026 grundsätzlich für eine Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs-
und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in
Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.
Wenn Ihr Kind zum Schuljahr 2026/2027 grundsätzlich schulpflichtig wird, muss es an
dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.
1. Muss mein Kind an der Sprachstandserhebung teilnehmen?
Ja, die Teilnahme an der Sprachstandserhebung ist grundsätzlich verpflichtend.
Ausnahmen:
✓ Ihr Kind besucht eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung und Sie haben von dieser eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, dass Ihr Kind keinen erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache hat.
✓ Ihr Kind besucht eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei der Sprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.
✓ Ihr Kind besucht eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) und Sie haben von dort eine schriftliche Erklärung zur Vorlage bei derSprengelgrundschule (Formular) erhalten, die den Besuch bestätigt.
In einem dieser Fälle leiten Sie die schriftliche Erklärung (Formular) bitte umgehend nach Erhalt im Original an die staatliche Grundschule weiter, von der Sie die vorliegende Information erhalten haben (Sprengelgrundschule, siehe dazu unter Punkt 3).
Die Übermittlung einer einfachen Kopie der schriftlichen Erklärung genügt nicht.
✓ Sobald die o. g. Erklärung der zuständigen staatlichen Grundschule vorliegt, nimmt Ihr Kind nicht an der Sprachstandserhebung teil. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter tun.
✓ Weitere Befreiungsmöglichkeiten bestehen nicht. Sollte Ihr Kind zum für die Sprachstandserhebung vorgesehenen Termin erkrankt oder sonst entschuldigt verhindert sein, wird die Grundschule einen neuen Termin vergeben.
2. Warum muss mein Kind an der Sprachstandserhebung teilnehmen?
✓ Sprache ist der Schlüssel für erfolgreiches schulisches Lernen und gesellschaftliche Teilhabe.
✓ Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten daher künftig eine verpflichtende frühzeitige Sprachförderung, um ihnen einen guten Start in das Schulleben zu ermöglichen.
3. Wann und wo findet die Sprachstandserhebung statt?
✓ Über Ort, Datum und Uhrzeit der Sprachstandserhebung informiert Sie die staatliche Grundschule, von der Sie auch die vorliegende Information erhalten haben.
✓ Die Sprachstandserhebung findet zwischen März und April 2025 statt.
✓ Sie erhalten die Einladung hierzu spätestens im Februar 2025.
✓ Zum Termin bringen Sie bitte das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original oder Kopie) zur Vorlage mit.
4. Wer führt die Sprachstandserhebung durch und was beinhaltet sie?
✓ Eine Qualifizierte Beratungslehrkraft (Grundschullehrkraft) oder eine Schulpsychologin bzw. ein Schulpsychologe führt die Sprachstandserhebung mit Ihrem Kind durch. Sie können während der Erhebung anwesend sein.
✓ Die Sprachstandserhebung erfolgt mit dem Bayerischen Screening des individuellen Sprachstands (BaSiS).
✓ BaSiS ist ein kind- und altersgerechtes Verfahren, das wissenschaftsbasiert entwickelt und im Vorfeld erprobt wurde.
5. Wie lange dauert die Sprachstandserhebung mit BaSiS?
✓ Insgesamt dauert die Sprachstandserhebung ca. 30 Minuten (Begrüßung – Durchführung – Verabschiedung).
✓ BaSiS passt sich dem Sprachvermögen Ihres Kindes an, so dass es nicht überfordert wird.
6. Was passiert nach der Sprachstandserhebung?
✓ Die Grundschule teilt Ihnen das Ergebnis der Sprachstandserhebung innerhalb einer Woche nach dem Termin mit.
7. Wo finde ich weitere Informationen?
✓ Weitere Informationen zur Sprachstandserhebung finden Sie unter https://www.km.bayern.de/einschulung#sprachstandserhebung
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