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Sprachstandserhebung vor Schuleintritt

Für alle Kinder, die im darauffolgenden Schuljahr grundsätzlich eingeschult werden, findet im Frühjahr eine verpflichtende Sprachstandserhebung statt.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet Art. 37 Abs. 3 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO).

Wenn Ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig wird, muss es grundsätzlich an dieser Sprachstandserhebung teilnehmen, sofern keine Ausnahme vorliegt.

1. Muss mein Kind an der Sprachstandserhebung teilnehmen?

Ja, die Teilnahme ist grundsätzlich verpflichtend.

Ausnahmen:

  • Ihr Kind besucht eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung und Sie erhalten von dort eine schriftliche Erklärung, dass kein erhöhter Förderbedarf in der deutschen Sprache besteht.
  • Ihr Kind besucht eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) und Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.
  • Ihr Kind besucht eine Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) und Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.
  • Ihr Kind ist in logopädischer Behandlung und Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung.

In diesen Fällen reichen Sie die schriftliche Erklärung bitte im Original bei der zuständigen staatlichen Grundschule (Sprengelgrundschule) ein. Eine Kopie ist nicht ausreichend.

Sobald die Erklärung dort vorliegt, ist keine Teilnahme an der Sprachstandserhebung erforderlich.

Weitere Befreiungsmöglichkeiten bestehen nicht. Sollte Ihr Kind am vorgesehenen Termin verhindert sein, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Es wird ein Ersatztermin vereinbart.


2. Warum wird die Sprachstandserhebung durchgeführt?

Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiches Lernen und gesellschaftliche Teilhabe.

Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten frühzeitig gezielte Unterstützung, um einen guten Start in die Schule zu ermöglichen.


3. Wann und wo findet die Sprachstandserhebung statt?

  • Die Sprachstandserhebung findet im Frühjahr statt.
  • Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung mit allen wichtigen Informationen (Ort, Datum und Uhrzeit) von der zuständigen Grundschule.
  • Bitte bringen Sie zum Termin die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch (Original oder Kopie) mit.

4. Wer führt die Sprachstandserhebung durch und was beinhaltet sie?

Die Durchführung erfolgt durch eine qualifizierte Beratungslehrkraft oder eine Schulpsychologin bzw. einen Schulpsychologen.

Verwendet wird das Verfahren BaSiS (Bayerisches Screening des individuellen Sprachstands).
Dieses ist altersgerecht, wissenschaftlich fundiert und wurde im Vorfeld erprobt.

Sie können während der Durchführung anwesend sein.


5. Wie lange dauert die Sprachstandserhebung?

Die gesamte Dauer beträgt etwa 30 Minuten (Begrüßung, Durchführung, Abschluss).

Das Verfahren passt sich dem Sprachvermögen Ihres Kindes an und überfordert es nicht.


6. Was passiert nach der Sprachstandserhebung?

Sie erhalten das Ergebnis in der Regel innerhalb zwei Wochen nach dem Termin per Post.


7. Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.